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   BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81   

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BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81 (https://dejure.org/1981,3300)
BVerwG, Entscheidung vom 20.08.1981 - 1 CB 35.81 (https://dejure.org/1981,3300)
BVerwG, Entscheidung vom 20. August 1981 - 1 CB 35.81 (https://dejure.org/1981,3300)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufforderung zur Ausreise eines Asylbewerbers nach Ablehnung seines Asylantrages - Anforderungen an eine pflichtgemäße Ermessensausübung bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Abwägung des öffentlichen Interesses an der Entgegenwirkung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1981, 1109
  • DÖV 1982, 40
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 48.77

    Griechischer Kürschner - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81
    Das der Behörde eingeräumte Ermessen ist weit (BVerwGE 42, 148 [156]; 56, 254 [258]).

    Die Behörde ist insbesondere nicht auf die Gefahrenabwehr im Sinne des Polizeirechts beschränkt, sie hat vielmehr auch sonstige öffentliche Interessen in Betracht zu ziehen (BVerwGE 56, 254 [259]).

    Die Ausländerbehörde muß das öffentliche Interesse daran, dem Zustrom von "Wirtschaftsflüchtlingen" entgegenzuwirken, allerdings mit den Interessen des die Aufenthaltserlaubnis begehrenden Ausländers abwägen, wobei namentlich die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes zu beachten sind (BVerwGE 56, 254 [260]).

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörde im Rahmen ihres Ermessens auf zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen hat (BVerwGE 38, 90 [91]; 56, 254 [259]).

  • BVerwG, 19.05.1981 - 1 C 168.79

    Asylrecht - Asylbewerber - Verfolgungsland - Klärung der Asylberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81
    Die Richtigkeit dieser Wertung wird durch den - im vorliegenden Fall freilich nicht anwendbaren - § 5 des Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1437) bestätigt, wonach die Ausländerbehörde einen Asylbewerber, der sich lediglich wegen des Asylverfahrens im Bundesgebiet aufhalten durfte, nach Ablehnung seines Asylantrags zur Ausreise auffordert (vgl. dazuUrteil vom 19. Mai 1981 - BVerwG 1 C 168.79 -).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81
    Das der Behörde eingeräumte Ermessen ist weit (BVerwGE 42, 148 [156]; 56, 254 [258]).
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81
    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Ausländerbehörde im Rahmen ihres Ermessens auf zahlreiche wirtschaftliche, soziale und politische Gegebenheiten Bedacht zu nehmen hat (BVerwGE 38, 90 [91]; 56, 254 [259]).
  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 81.76

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Verurteilungen wegen

    Auszug aus BVerwG, 20.08.1981 - 1 CB 35.81
    Gegen ein solches Vorgehen, bei dem offenbleibt, ob die Aufenthaltserlaubnis nicht nur versagt werden durfte, sondern aus zwingenden Rechtsgründen sogar versagt werden mußte, bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl.Urteil vom 26. Februar 1980 - BVerwG 1 C 81.76 -).
  • BVerwG, 03.08.1984 - 1 B 159.83

    Anforderungen an den aufenthaltsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie bei

    Ein solches Recht ergibt sich auch nicht aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes (Beschluß vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 26 = InfAuslR 1981, 329).

    Zu dem Gewicht der bei der Abwägung regelmäßig zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen hat der Senat bereits rechtsgrundsätzlich Stellung genommen (Urteile vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34 = NVwZ 1982 632;vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 -;Beschluß vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - a.a.O.).

    Der Kläger rügt zunächst eine Abweichung von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichtsvom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 (a.a.O.) undvom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - (a.a.O).

  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

    Mit Recht haben die Widerspruchsbehörde und auch die Vorinstanzen die Ansicht vertreten, es bestehe ein öffentliches Interesse daran, daß Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus ihrem erfolglos gebliebenen Asylantrag hergeleitet hat, das Bundesgebiet nach Abschluß des Asylverfahrens regelmäßig wieder verlassen (ebensoBeschluß vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 26 = DÖV 1982, 40 = DVBl. 1981, 1109).

    Dies gilt im Hinblick auf Asylbewerber, deren Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet allein auf einem erfolglos gebliebenen Asylgesuch beruhte, auch deshalb, weil anderenfalls der ohnehin gegebene Anreiz, das Asylrecht zu asylfremden Zwecken zu mißbrauchen, erhöht und der Zustrom von Ausländern ins Bundesgebiet gefördert würde (Beschluß vom 20. August 1981 a.a.O.;im Rahmen einer auf Ermessensgründe gestützten Versagung der Aufenthaltserlaubnis ist dieser generalpräventive Gesichtspunkt, aus dem das Berufungsgericht zu Unrecht ein Eingreifen der Negativschranke hergeleitet hat, verwertbar).

  • BVerwG, 28.08.1984 - 1 B 31.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl

    Ein solches Recht ergibt sich auch nicht aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes (Beschluß vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 26 = InfAuslR 1981, 329).

    Zu dem Gewicht der bei der Abwägung regelmäßig zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Interessen hat der Senat bereits rechtsgrundsätzlich Stellung genommen (Urteile vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34 = NVwZ 1982, 632; vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - DVBl. 1984, 788 - InfAuslR 1984, 224; Beschluß vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - a.a.O.).

    Der Kläger rügt zunächst eine Abweichung von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1981 - BVerwG 1 B 257.78 - (a.a.O.) und vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - (a.a.O.).

  • BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls geklärt ist, besteht bei ihnen regelmäßig ein öffentliches Interesse daran, daß sie nach dem Abschluß ihres Asylverfahrens das Bundesgebiet verlassen (vgl. z.B. Beschluß vom 20. August 1981 - BVerwG 1 CB 35.81 - und Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nrn. 26 und 34; Urteil vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 103).
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